Hui statt Pfui

Teilnahmebedingungen

Teilnahme am GEMEINDEWETTBEWERB

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist der OÖ. Landesabfallverband, Schubertstraße 4, 4020 Linz. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form. Der Landesabfallverband sichert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu (siehe Datenschutzerklärung)

Als Gewinnergemeinden gelten jene beiden oberösterreichischen Gemeinden / Städte, auf deren Gemeindegebiet – prozentuell bezogen auf deren Einwohner die meisten TeilnehmerInnen an Hui statt Pfui-Flurreinigungsaktionen 2020 & 2021 teilgenommen haben.

Ermittlung der Prozentwerte:

Die Teilnehmerzahlen aller unentgeltlichen Hui statt Pfui-Sammelaktionen im öffentlich zugänglichen Raum (keine Räumaktionen auf Privatgrundstücken!), die im Aktionszeitraum bis 31. Mai 2021 abgehalten und durch wahrheitsgemäß ausgefüllte Online- oder Offline-Abschluss/Feedbackformulare spätestens am 31. Mai 2021 bestätigen und in unserer Datenbank erfasst werden, werden grundsätzlich jener Gemeinde zugeordnet, in deren Gemeindegebiet die Aktion vorrangig stattgefunden hat. Dazu ist vom Einreicher/von der Einreicherin der jeweilige Bezirk und die jeweilige Gemeinde im online durch Auswahl Online im Drop Down-Menü oder im Offline Formular unter Angabe von PLZ & Gemeinde anzugeben. Die Daten werden seitens des Oö. Landesabfallverbandes bzw. der Bezirksabfallverbände überprüft, Doppelnennungen von Teilnehmern und nicht nachvollziehbare Angaben werden ausgeschieden. Die Ermittlung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Die Preise für die beiden Gewinnergemeinden:

3.000 Euro (1. Platz), bzw. 1.500 Euro (2. Platz).

Die Gewinnergemeinden werden nach Auswertung voraussichtlich im August 2020 informiert und können im Ausmaß der genannten Gewinnsumme einen formlosen Antrag auf finanzielle Unterstützung für ein regionales Sozial- oder Umweltprojekt, dessen Gemeinnützigkeitscharakter darzulegen ist, beim Landesabfallverband ansuchen. Mögliche Beispiele: Unterstützung eines Projektes für eingeschränkte Personen oder Härtefälle, Ankauf von Bienenstöcken für die Gemeinde, Anlegen eines Naturlehrpfades, Unterstützung von „Clean Events“, …

Der OÖ. Landesabfallverband sichert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu (siehe Datenschutzerklärung).

Teilnahme an den GEWINNSPIELEN

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

Die Beschreibung und der Ablauf des Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der Hui statt Pfui Aktionen auf der Webseite www.huistattpfui.at.

2. Teilnahme, Gewinne und Preise

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Schulen, Kindergärten, Kleingruppen, Unternehmen und Privatpersonen, die ihren Sitz in Österreich haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Durchführung einer Hui statt Pfui-Sammelaktion im öffentlich zugängigen Gebiet einer oberösterreichischen Gemeinde / Stadt (keine Räumaktionen auf Privatgrundstücken!) mit anschließender Rückmeldung der gesammelten Säcke und Anzahl der teilgenommenen Personen über das Abschluss/Feedbackformular auf www.huistattpfui.at. Dieses Formular enthält gleichzeitig die Möglichkeit zur Gewinnspielteilnahme bei entsprechender Auswahl des Kästchens.

Folgende Gewinne werden ausgelost:

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist der OÖ. Landesabfallverband, Schubertstraße 4, 4020 Linz. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die Teilnahmebedingungen angenommen. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form. Der Landesabfallverband sichert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu (siehe Datenschutzerklärung).

  • Gewinnspiel „Schule“ (2 x 500 Euroo in bar)
  • Gewinnspiel „Kindergarten“ (2 x 500 Euro in bar)
  • Gewinnspiel „Verein“ (2 x 500 Euro in bar)
  • Gewinnspiel „Kleingruppen/Famlien“ (5 x 300 Euro in bar)
  • Gewinnspiel „Unternehmen“ (500 Euro in bar)

Konsequenterweise können nur Schulen und Schulklassen beim Gewinnspiel „Schulen“, Kindergärten beim Gewinnspiel „Kindergärten“, Vereine (mit ZVR) beim Gewinnspiel „Vereine“, Unternehmen beim Gewinnspiel „Unternehmen“ und private Initiativen mitmachen.

Gehen mehrere Vereine/Schulen/Unternehmen/Privatgruppen/Kindergärten im Rahmen ein und derselben Gemeindeveranstaltung (siehe Gemeindeaktion), kann jeder dieser Gruppierungen unabhängig voneinander an den Gewinnspielen teilnehmen, indem sie das Feedbackformular ausfüllen und dieses abgeben/absenden.

Die Teilnahme ist ab sofort bis 31. Mai 2021 möglich. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip, aus allen vollständig und richtig ausgefülltem Abschlussformularen, gezogen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Gewinner werden UNABHÄNGIG vom Ergebnis der Sammelaktionen per Zufall ermittelt.

Der Gewinn wird an die im Abschlussformular angegebene Ansprechperson im Rahmen einer Abschlussveranstaltung ausgegeben. Der Oö. Landesabfallverband als Veranstalter des Gewinnspiels übernimmt keine Verantwortung für die weitere Verteilung oder Verwendung des Gewinns!

Pro eingereichtem Formular ist nur ein Gewinn möglich. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht werden. Ausgeschlossen sind die Organisationen des Netzwerkes der OÖ Umwelt Profis. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

Die Gewinner werden innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss unter allen Teilnahmeberechtigten per Zufallsprinzip ermittelt. Nur wer alle Felder des Abschlussberichtsformulars wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllt, ist teilnahmeberechtigt. Die Veranstalter behalten sich vor, einzelne Einreicher bei Angabe von unwahren oder unvollständigen Informationen von der Teilnahme auszuschließen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Formulare, die nicht glaubwürdig erscheinen, keinen ausreichenden Fotobeweis beinhalten oder offensichtlich doppelt eingereicht wurden, auszuscheiden.

Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon verständigt.

Geht vom Gewinner innerhalb von drei Wochen keine Antwort- E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird eine Ersatzauslosung durchgeführt.

Die Übergabe des Gewinns erfolgt im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im Großraum Linz. Der Gewinnanspruch ist mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verknüpft, es werden aber auch bevollmächtigte Vertreter als Gewinnübernehmer akzeptiert.

Wir behalten uns das Recht vor, kurzfristig auf andere Übergabenmöglichkeiten zurück zu greifen.

4. Veröffentlichung

Bei der Übergabe wird ein Foto mit den Gewinnern gemacht, das auf den Webseiten www.umweltprofis.at und www.isnuguat.at, sowie auf den Facebook-Seiten www.facebook.com/isnuguat und www.facebook.com/umweltprofis, auf sämtlichen Offline- und Online-Medien unserer Medienpartner, in Presseaussendungen publiziert wird. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel und an der Abschlussveranstaltung erklären sich die Teilnehmer einverstanden mit dieser Vorgehensweise und erteilen die Erlaubnis zur Publikation des oben beschriebenen Fotos.

Die Gewinner erteilen die ausdrückliche Erlaubnis, dass der OÖ. Landesabfallverband den Namen der Schule/des Vereins/des Unternehmens/des im Abschlussformular eingereichten Vertreters unter Angabe „Gewinner der Gewinnspieles“ auf den Webseiten www.umweltprofis.at und www.isnuguat.at, sowie auf den Facebook-Seiten www.facebook.com/isnuguat und www.facebook.com/umweltprofis, in Presseaussendungen, in sämtlichen Online- und Offline Medien unserer Medienpartner genannt werden darf.

 5. Ausschluss

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren in unseren Online-Medien, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. Wir behalten uns vor, entsprechende User von der Teilnahme auszuschließen.

Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Auch bei einer Verschärfung der Corona-Regelungen oder Ausgangsbeschränkungen im Aktionszeitraum behalten wir uns das Recht vor, das Gewinnspiel und den Wettbewerb jederzeit zu beenden oder aber auch zu verlängern.

7. Datenschutz

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten.

Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.

Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter https://www.umweltprofis.at/allgemein/allgemein/datenschutzerklaerung.html abrufbar ist.

8. Rechteeinräumung an den eingereichten Fotos:

Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter des Hui statt Pfui Aktionen Gewinnspiels sowie der BezirksRundschau GmbH an den von ihm eingereichten Fotos nicht ausschließliche, jedoch sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte und übertragbare Verwertungsrechte einschließlich dem Recht auf Bearbeitung ein. Die eingereichten Fotos dürfen insbesondere für die Berichterstattung über das Gewinnspiel – auch zu Zwecken der Imagewerbung – in Print- und Onlinemedien, auf meinbezirk.at sowie auf den Social-Media-Accounts und Webseiten der BezirksRundschau und der Umweltprofis verwendet werden. Der Teilnehmer garantiert gegenüber dem Veranstalter des Hui statt Pfui Aktionen Gewinnspiels sowie der BezirksRundschau GmbH, dass er entweder Urheber des eingereichten Fotos ist oder über die erforderlichen Verwertungsrechte am Foto verfügt, um dieses im Rahmen des Gewinnspiels einzureichen und dem Veranstalter des Hui statt Pfui Aktionen Gewinnspiels sowie der BezirksRundschau GmbH die soeben angeführten Rechte am Foto einzuräumen, und weiters, dass er den Veranstalter des Hui statt Pfui Aktionen Gewinnspiels sowie die BezirksRundschau GmbH hinsichtlich des eingereichten Fotos und dessen Verwendung -insbesondere hinsichtlich Rechte Dritter – verschuldensunabhängig schadlos hält.